Funktion und Aufgaben des Priesterrates
(1) Das II. Vatikanische Konzil hat die Bildung eines Rates der Priester verlangt, der das „Presbyterium repräsentiert und den Bischof bei der Leitung der Diözese mit seinen Vorschlägen wirksam unterstützt“ (Konzilsdekret über Dienst und Leben der Priester, Nr. 7; MP Ecclesiae Sanctae Nr. 15; Dekret über das Rahmenstatut für die Priesterräte der Österreichischen Bischofskonferenz: ABl d. ÖBK Nr. 12 vom 3.8.1994, S. 2).
(2) Das geltende Kirchenrecht schreibt den Priesterrat für jede Diözese vor. „In jeder Diözese ist ein Priesterrat einzurichten, das ist ein Kreis von Priestern, der als Repräsentant des Presbyteriums gleichsam Senat des Bischofs ist; seine Aufgabe besteht darin, den Bischof bei der Leitung der Diözese nach Maßgabe des Rechts zu unterstützen, um das pastorale Wohl des ihm anvertrauten Teiles des Gottesvolkes so gut wie eben möglich zu fördern“(can. 495 § 1).
(3) Der Priesterrat behandelt demnach Fragen und erarbeitet Lösungsvorschläge in Anliegen, die der Bischof ihm vorlegt oder welche von Seiten des Klerus oder der Laien an ihn herangetragen werden. Nach can. 500 § 2 hat der Priesterrat nur beratendes Stimmrecht. Der Diözesanbischof hat ihn bei Angelegenheiten von größerer Bedeutung anzuhören. (Eine Auflistung der Beispruchsrechte findet sich in der Anmerkung LDBl 9/131 (1985), S. 112).
(4) Der Priesterrat fördert nach Kräften die innerkirchliche Kommunikation zwischen den Priestern einerseits und dem Bischof und seinen Mitarbeitern andererseits und sorgt für sachgerechte Information im gesamten Klerus.